§ 2 Allgemeines, Geltung

  1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern (nachfolgend auch Kunde genannt). Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 3 Vertragsschluss, Auftragserteilung

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Wir sind berechtigt, Unteraufträge zu erteilen.

  2. Kundenbestellungen sind verbindlich. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung bzw. Aushändigung des Vermessungsergebnisses an den Kunden erklärt werden.

  3. An Informationen, insbesondere Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen bzw. Daten in elektronischer Form, die an Kunden oder Lieferanten weitergegeben werden, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen und Informationen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe bedarf der Kunde/Lieferant unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

§ 4 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnungsverbote

  1. Soweit keine ausdrückliche Vereinbarung über die Vergütung getroffen ist, ist die Vergütung für Dienste, Leistungen und Lieferungen auf Basis unserer jeweils aktuellen Stunden- oder Tagessätze zu zahlen. Diese können bei uns eingesehen werden.

  2. Daneben können Nebenkosten und Auslagen in tatsächlicher Höhe (mit entsprechendem Nachweis) oder in vereinbarter (ohne entsprechenden Nachweis) verlangt werden. Übernachtungskosten und sonstige Spesen werden dem AN in nachgewiesener Höhe erstattet. Insbesondere werden folgende Reisekosten verrechnet:- Eisenbahn: Fahrtkosten 1. Klasse (zuzüglich Zuschläge); – Flugzeug: Flugkosten der Business-Class; – Pkw: EUR 0,80 für jeden gefahrenen Kilometer. Die Wahl des Verkehrsmittels bleibt dem AN vorbehalten. Reisen, deren Kosten in keinem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, werden nur nach Absprache mit dem Kunden angetreten.

  3. Sämtliche Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung gesondert auf der Rechnung ausgewiesen. Sollte eine gesetzliche Umsatzsteuererhöhung nach der letzten Aktualisierung der Internetseiten bzw. des Produktverzeichnisses oder Vertragsschlusses erfolgen, ist der AN zur Berechnung des neuen Umsatzsteuersatzes berechtigt.

  4. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung ohne jeden Abzug à conto an uns zu leisten, und zwar: 1/3 der Vergütung bei Auftragsbestätigung, 1/3 der Vergütung mit Beginn der ersten Auftragsarbeit, 1/3 der Vergütung bei Lieferung der Arbeitsergebnisse. Lieferung von Messergebnissen ins Ausland erfolgen nur bei Vorauszahlung des Honorars inklusive Nebenkosten und Auslagen. Ein Abzug von Skonto ist nicht zulässig

  5. Während der Dauer eines Zahlungsverzuges ist der AN berechtigt, die Bearbeitung weiterer Aufträge oder Auftragsteile abzulehnen. Der AN behält sich bei Zahlungsverzug des Kunden die Kündigung des gesamten Vertragsverhältnisses vor. Der AN behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten auszuschließen.

  6. Eine Aufrechnung gegen Forderungen des AN auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus derselben Vertragsbeziehung zulässig.

§ 5 Mitwirkungspflicht des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, den AN nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Durchführung des Laserscannings notwendigen Informationen zu erteilen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Zur Mitwirkungspflicht eines Kunden gehört auch die eindeutige Benennung eines entscheidungsbefugten und fachkompetenten Ansprechpartners und ggf. eines Stellvertreters bei dessen Abwesenheit.

  2. Kann ein erteilter Auftrag durch vom Kunden zu vertretende Umstände nicht oder nicht termingerecht bearbeitet werden, so wird das vereinbarte Honorar dennoch in voller Höhe fällig und der Kunde haftet dem AN für ggf. angefallene Vorarbeiten, Planungskosten, Auslagen und Fremdkosten. Bei mangelnder Mitwirkung des Kunden behält sich der AN die sofortige, fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses vor. Der Kunde verpflichtet sich, den AN unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Tätigkeit auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können, zu informieren.

§ 6 Gewährleistung, Rügepflicht, Haftung

  1. Der AN führt das Laserscanning mit der erforderlichen Sorgfalt eines professionellen Dienstleisters aus.

  2. Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung, die durch einen Mangel der gelieferten Daten oder des Datenträgers selbst beim Kunden auftreten, haftet der AN nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.

  3. Festgestellte Fehler müssen dem AN unverzüglich mitgeteilt werden. Der Unternehmer hat die Ergebnisse des Laserscannings umgehend nach Empfang der Daten auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel zu überprüfen und spätestens 7 Tage nach Zugang eine Mängelanzeige abzusenden. Bei versteckten Mängeln hat ein Unternehmer die Mitteilung umgehend nach Feststellung des versteckten Mangels innerhalb von 12 Monaten nach Empfang der Leistung vorzunehmen.

  4. Im Falle einer rechtzeitigen und begründeten Mängelanzeige stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Der AN leistet nach seiner Wahl zuerst durch Nacherfüllung oder Neuherstellung des Laserscannings. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde zur Minderung oder zum Vertragsrücktritt berechtigt. Ein Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts kann nur dann die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nachbesserung für ihn ohne Interesse ist.

  5. Schadensersatz wird nur geleistet, wenn der AN oder dessen Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder schuldhaft wesentliche Vertragspflichten verletzt haben.

  6. Der AN haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhafte Messungen entstanden sind.

  7. Der Kunde ist verpflichtet gegebenenfalls durch eigne Referenz-Messungen die Richtigkeit der durch den AN erstellten Messdaten zu prüfen.

  8. Der AN haftet im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht höchstens in Höhe des Honorars bzw. der Vergütung der in Auftrag gegebenen Leistung nicht überschreitet, nicht aber für entgangenen Gewinn oder für Schäden, die durch fehlende Nutzungsmöglichkeiten, fehlerhafte Messdaten oder Datenverluste entstanden sind. Gegenüber Unternehmern haftet der AN bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

  9. Die genannten Haftungseinschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den AN oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 7 Verjährung

  1. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist. Dies gilt nicht, wenn dem AN grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von dem AN zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

§ 8 Höhere Gewalt

  1. Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

§ 9 Rückgabe, Aufbewahrung von Unterlagen, Verschwiegenheitspflicht

  1. Nach Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat der AN alle Unterlagen herauszugeben, die der Kunde oder ein Dritter ihm aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Kunde die Originale erhalten hat.

  2. Der AN verpflichtet sich, über alle ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen und geschäftlichen Angelegenheiten des Kunden auch nach Beendigung des Vertrages Stillschweigen zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich der AN, die ihm zum Zwecke der vertraglichen Tätigkeit überlassenen Geschäftsunterlagen sorgfältig zu verwahren, gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen und nach Beendigung des Dienstvertrages an den Kunden die Originale vollständig zurückzureichen. Er ist berechtigt Kopien zu Dokumentationszwecken zu behalten. Das Behalten von Kopien wird dem Kunden angezeigt.

  3. Alle den Kunden betreffenden Daten speichert und verarbeitet der AN unter strikter Beachtung der Datenschutzbestimmungen. Der Kunde erklärt seine Zustimmung, dass der AN alle Kundendaten auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung speichert und unter Beachtung bestehender Datenschutzbestimmungen verwendet.

  4. Die Arbeitsergebnisse werden durch den AN für die Dauer von 3 Jahren nach Aushändigung der Arbeitsergebnisse gespeichert. Der AN ist berechtigt, aber nicht vepflichtet, die Arbeitsergebnisse länger als 3 Jahre zu speichern.

§ 10 Schutz des geistigen Eigentums, Eigentumsvorbehalt

  1. Der Kunde steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags vom AN gefertigten Scans, Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall publiziert werden.

  2. Gelieferte Daten bleiben stets Eigentum des AN. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt der AN Urheber. Der Kunde erhält in diesen Fällen das zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.

  3. Der AN behält sich an gelieferten Dokumenten, Plänen, schriftlichen Ausarbeitungen oder sonstigen Materialien, mit Hilfe deren die Arbeitsergebnisse dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, bis zur Zahlung des vollständigen Honorars inklusive Auslagen das Eigentum vor.

§ 11 Kündigung

  1. Eine vorzeitige Kündigung des Dienstvertrages ist schriftlich unter Angaben von Gründen anzuzeigen. Sind bis zu diesem Zeitpunkt Teilleistungen bereits erbracht, so sind diese voll zu honorieren. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde keine schriftliche Ergebnisdokumentation wünscht.

§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel und Mehrsprachige Dokumente, Referenzen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Setzt der Kunde die Arbeitsergebnisse des AN außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder außerhalb des Anwendungsbereichs des Rechts der Bundesrepublik Deutschland ein, so obliegt die Beachtung damit im Zusammenhang stehenden ausländischen Rechts ausschließlich dem Kunden.

  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, unser Geschäftssitz Erfüllungsort und Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, unseren Vertragspartner auch an dessen Gerichtstand zu verklagen.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

  4. Existieren im Rahmen des Vertrages Dokumente neben einer deutschsprachigen Fassung auch in anderen Sprachen, so ist im Zweifel die deutschsprachige Fassung maßgeblich.

  5. Der Kunde erklärt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung, dass der AG ihn in seiner Werbung oder gegenüber Dritten als Referenzadresse nennen kann.